Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht mehr möglich, Jubiläen ohne vorheriges Einverständnis der Jubilar*Innen zu veröffentlichen.
Wenn Sie künftig eine Veröffentlichung Ihres runden Geburtstages oder Hochzeitsjubiläums in unseren Medien wünschen, so geben Sie dies bitte rechtzeitig schriftlich am Gemeindeamt bekannt.
Danke für Ihr Verständnis.